Krankenkassenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz: Kompletter Leitfaden 2024
Ultimo aggiornamento: 25 März 2024 alle 15:27
Wenn Sie ein Arbeitnehmer sind, der außerhalb der Schweiz wohnt, aber in der Schweiz arbeitet, gibt es einige wichtige Regelungen bezüglich der Krankenversicherung, die Sie kennen sollten. Hier eine Übersicht darüber, was Sie wissen müssen und welche Verantwortlichkeiten Sie haben.
Versicherungspflicht:
Grundsätzlich müssen alle, die in der Schweiz arbeiten, in der Schweiz eine Krankenversicherung abschließen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die vom Wohnsitzland und der Nationalität des Arbeitnehmers abhängen.
Grenzgänger aus der EU/EFTA/UK:
Nach den Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU), der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und dem Vereinigten Königreich, wird die Versicherungspflicht nach dem Grundsatz des Arbeitsortes geregelt. Das bedeutet, dass alle, die in der Schweiz arbeiten, einschließlich ihrer Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen, in der Schweiz krankenversichert sein müssen.
Beginn und Ende der Versicherung:
Grenzgänger aus der EU/EFTA/UK mit einer G-Bewilligung müssen sich ab dem Beginn ihres Arbeitsvertrags versichern. Sie haben drei Monate Zeit, um sich bei einer Schweizer Krankenkasse anzumelden. Werden diese Fristen nicht eingehalten, können sie von Amts wegen versichert werden und müssen unter Umständen einen Zuschlag für die verspätete Anmeldung sowie die medizinischen Kosten bis zum Anmeldedatum zahlen.
Die Versicherungspflicht endet mit dem Ende des Arbeitsvertrags.
Wahlrecht:
Die Schweiz hat mit einigen Nachbarländern (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien) spezielle Abkommen getroffen, die es Personenen mit Staatsbürgerschaft dieser Länder ermöglichen, sich in ihrem Wohnland zu versichern (Wahlrecht). Wer diese Option wählt, muss innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz stellen.
Grenzgänger von außerhalb der EU/EFTA/UK:
Grenzgänger aus Ländern außerhalb der EU/EFTA/UK und ihre Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen unterliegen auf ihren Antrag der Schweizer Versicherung. Sie müssen den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Gültigkeit der G-Bewilligung stellen.
Familienmitglieder von Grenzgängern mit Wohnsitz in Italien:
Familienmitglieder von Grenzgängern mit Wohnsitz in Italien müssen entweder in der Schweiz oder in Italien versichert sein, je nach den Umständen.
Es ist entscheidend, diese Regelungen zu verstehen, um eine angemessene Krankenversicherung zu gewährleisten, während Sie als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten. Wenn Sie spezifische Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Arbeitskanton.